Österreich senkt Mehrwertsteuer auf Lebensmittel — Pflanzendrinks gehen leer aus
Seit dem 1. Juli gilt in Österreich für Grundnahrungsmittel wie Brot, Kuhmilch und Gemüse ein ermäßigter Mehrwertsteuersatz von 4,9 statt 10 Prozent. Pflanzendrinks aus Hafer oder Soja bleiben dagegen bei 20 Prozent — steuerlich gelten sie als Getränke wie Limonade, nicht als Grundnahrungsmittel.
Warum das für dich wichtig ist
Die Entscheidung macht die steuerliche Ungleichbehandlung im DACH-Raum noch sichtbarer: Kuhmilch wird künftig mit 4,9 Prozent besteuert, der Haferdrink daneben mit 20 — obwohl beide im selben Regal stehen und denselben Zweck erfüllen. In Deutschland läuft dieselbe Debatte um 19 statt 7 Prozent seit Jahren. Wer pflanzlich einkauft, zahlt in beiden Ländern weiterhin einen Steueraufschlag.
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Diese Zusammenfassung wurde von der vollblatt.de-Redaktion in eigenen Worten verfasst. Den vollständigen Originalartikel findest du hier:
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