Zum Hauptinhalt springen
Politik

Gericht erlaubt „Likör ohne Ei“ – Vergleich mit Eierlikör in der Werbung untersagt

·Quelle: Legal Tribune Online

Ein veganer Likör darf „Likör ohne Ei“ heißen, entschied das Oberlandesgericht Schleswig. Mit dem Vergleich zu Eierlikör darf der Hersteller aber nicht werben, denn Eierlikör muss nach EU-Recht Eigelb enthalten. Die Vorinstanz hatte ganz für den Hersteller entschieden; die Revision ist zugelassen.

Warum das für dich wichtig ist

Das Urteil zeigt, wo die Grenze bei Spirituosen gerade verläuft: Ein Produkt darf sagen, was es nicht enthält, sich aber nicht mit dem geschützten Namen des Originals schmücken. Weil der Bundesgerichtshof das letzte Wort haben kann und das Gericht grundsätzliche Fragen sieht, die auch andere Fälle betreffen, dürfte die Entscheidung über diesen einen Likör hinaus Gewicht bekommen.

Vertiefend bei vollblatt

Diese Zusammenfassung wurde von der vollblatt.de-Redaktion in eigenen Worten verfasst. Den vollständigen Originalartikel findest du hier:

Originalartikel bei Legal Tribune Online lesen

Mehr von vollblatt